Die 35 Stunden müssen alle 5 Jahre neu besucht und beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.
Die fünf „Module“ der 35-stündigen Weiterbildung müssen nicht fortlaufend besucht werden, da diese nur aus organisatorischen Gründen durchnummeriert wurden, thematisch abgeschlossen sind und nicht aufeinander aufbauen! Außerdem müssen die Termine der Wochenschulungen nicht als „Komplettkurs“ gebucht werden, sondern Sie können die Schulungstage einzeln buchen oder mit Samstagsterminen kombinieren.
Schulungsbeginn ist immer 8:00 Uhr (Ende ca. 16:30 Uhr)
Die Schulungen für den Güterverkehr kosten jeweils im „Einzelmodul“ 95,00 Euro und „5 Module in einer Woche“ 475,00 Euro inkl. Snacks, Getränken und Lehrmaterial (umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG)
Sie können auch alle Module innerhalb eines einwöchigen Blockkurses absolvieren.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs setzt in Deutschland den vorherigen Erwerb einer Fahrerlaubnis voraus. Diese bestätigt, dass der Fahrer über ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse verfügt, um das Fahrzeug sicher zu bedienen. Wer als Lkw-Fahrer tätig sein oder als Busfahrer Personen im Straßenverkehr befördern möchte, benötigt zusätzlich zu dem entsprechenden Führerschein auch eine sogenannte Grundqualifikation. Diese ist für jede gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung über 3,5 t bzw. mehr als 8 Personen erforderlich.
Erworben werden kann die Grundqualifikation unter anderem im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung bei IHK (Dauer: 4,5 Stunden Theorie plus fahrpraktische Prüfung). Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG zu erwerben. Diese setzt die Teilnahme an einem Lehrgang voraus (insgesamt 140 Stunden) und wird am Ende mit einer 90minütigen theoretischen Prüfung abgeschlossen.
Die praktische Prüfung, die bei der herkömmlichen Grundqualifikation notwendig ist, entfällt hier. Während des Lehrgangs werden verschiedene Inhalte vermittelt, wie zum Beispiel Regeln der Verkehrssicherheit oder auch Grundkenntnisse der Logistik und Dienstleistung. Als Ziel hat die beschleunigte Grundqualifikation eine Verbesserung des eigenen Fahrverhaltens und die praktische
Anwendung der erworbenen Kenntnisse. So soll ein sicherer Transport der Güter bzw. Personen im Straßenverkehr sichergestellt werden.
Eine beschleunigte Grundqualifikation kann dann nötig werden, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis im Bereich der Güter- oder Personenbeförderung anbahnt, für das die Qualifikation erforderlich ist. Sie muss in jedem Fall vorhanden sein und vorgelegt werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden kann.
Wer bereits einen Führerschein besitzt, der zum Führen von entsprechenden Kraftfahrzeugen berechtigt, kann durch die beschleunigte Grundqualifikation schneller in der Lage sein, eine neue Anstellung anzutreten.
Besonders geeignet ist das Verfahren für Personen, die bereits eine Qualifikation für die Güter- oder Personenbeförderung besitzen und in den anderen Bereich wechseln wollen (sogenannte Umsteiger). Auch Personen, die im bereits eine Fachkundeprüfung für den Personen- oder Güterverkehr absolviert haben, können die beschleunigte Grundqualifikation in Anspruch nehmen. Für beide Fälle kommt sogar eine noch einmal verkürzte Unterrichtszeit von 35 x 60 Minuten infrage, die mit einer 45minütigen IHK-Prüfung abgeschlossen wird.
Wurde die Grundqualifikation erworben, bleibt sie für einen Zeitraum von fünf Jahren. Danach kann sie durch eine 35stündige Weiterbildung um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Nutzen Sie eventuelle Förderungen, wie z. B. durch das Jobcenter bei Arbeitssuchenden oder beispielsweise durch die Bildungsprämie für Angestellte!